Arbeit

Eine berufliche Perspektive ist wichtig, um auch langfristig Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Kinder zu sichern. Ob Wiedereinstieg in einen erlernten Beruf oder auch eine Fortbildung, Umschulung – es gibt zahlreiche Möglichkeiten, sich dafür Unterstützung zu holen. Die Wiedereingliederung von Alleinerziehenden in Arbeit ist ein Schwerpunkt der Agentur für Arbeit und des Jobcenters. Vertrauen Sie auf Ihre Fähigkeiten und informieren Sie sich möglichst umfassend über Ihre Möglichkeiten! 

 

Erwerbsarbeit

Voll-, Teilzeit, geringfügige Beschäftigung

Wenn Ihre Kinder schon größer sind (ab 3 Jahre) und Sie Leistungen aus ALG I oder ALG II beziehen, wird von Ihnen erwartet, dass Sie sich aktiv um Arbeit bemühen, wenn nicht andere Gründe entgegenstehen (z.B. Ausbildung).

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen versicherungspflichtiger und nicht versicherungspflichtiger Arbeit. Bei einer geringfügigen Beschäftigung, auch Minijob genannt, sind Sie nicht pflichtversichert in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Beiträge zur Rentenversicherung werden jedoch abgeführt, wenn Sie dem nicht widersprechen. Aufgrund des geringen Lohns kann ein Minijob Ihre Familie nicht absichern, er kann jedoch ein Wiedereinstieg in die Berufstätigkeit nach der Familienphase sein. Eine Vollzeit- oder Teilzeitarbeit gibt Ihnen dagegen die Möglichkeit, beruflich weiter zu kommen und sich und Ihre Kinder besser abzusichern. 

Sie können auch überlegen, sich selbständig zu machen, wenn Sie entsprechende Fähigkeiten und Ideen haben. Wenn Sie das selbst nicht finanzieren können und ALG I beziehen, dann könnten Sie sich um Unterstützung der Agentur für Arbeit bemühen. 

Was ist zu tun?

Sich über die Branche und den zeit-lichen Umfang der angestrebten Berufstätigkeit klar werden und sich bewerben

Sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden

Bewerbungsunterlagen erstellen oder aktualisieren, sich bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter Hilfe holen (Bewerbungstraining)

Berufsorientierung/Ausbildung

Haben Sie keinen Beruf erlernt, möchten das nachholen, wissen aber nicht wirklich, welchen? 

Dann sollten Sie das herausfinden, z.B. mit Freunden und Bekannten (die ihre Stärken und Interessen am besten kennen), durch Informationen aus dem Internet und durch eine Berufsberatung z.B. bei der Agentur für Arbeit. 

Bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz helfen Agentur für Arbeit oder Jobcenter, Zeitung, Internet.

Die  Ausbildungsvergütung reicht jedoch selten zum Lebensunterhalt, noch weniger, wenn Kinder zu versorgen sind. Eine Beratung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kann hier hilfreich sein, um sich über Förderungsmöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu informieren. Da während einer Ausbildung in der Regel kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, ist genaue Information hier besonders wichtig.

Eine Ausbildung ist auch in Teilzeit möglich. Hier bieten die Agentur für Arbeit und das Jobcenter Beratung und Unterstützung an.

Was ist zu tun?

Klärung Ihrer beruflichen Interessen und Fähigkeiten

Klärung der Sicherung des Lebensunterhalts während der Ausbildung

Suche nach einem Ausbildungsplatz – in Voll- oder Teilzeit – auch mit Unterstützung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters

Umschulung, Weiterbildung, Berufsrückkehr

Umschulung ist eine Möglichkeit für eine Berufsausbildung, wenn Sie in Ihrem bisherigen Beruf oder ihrer Tätigkeit keine Perspektive mehr haben. Umschulung und Ausbildung sind gleichwertig. Eine Umschulung ist aber zeitlich verkürzt und kann dann von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter gefördert werden.

Daneben gibt es viele Möglichkeiten und Angebote der Weiterbildung durch Kurse, Trainings, etc. Doch diese kosten meist Geld. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kann Auskunft geben über eventuelle Zuschussmöglichkeiten. Für Erwerbstätige (auch in Elternzeit) gibt es die Bildungsprämie (Näheres unter www.bildungspraemie.info). 

Eine weitere Möglichkeit für Kurse in verschiedensten Bereichen bietet die Volkshochschule. Das Kursprogramm liegt an vielen Stellen im Landkreis aus und ist über das Internet zu erfahren. 

Der berufliche Wiedereinstieg nach einer Familienphase wird von der Agentur für Arbeit mit besonderen Angeboten unterstützt. Umfangreiche Informationen über Kriterien, Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie unter www.arbeitsagentur.de („Perspektive Wiedereinstieg“)

Was ist zu tun?

Die eigenen Interessen und Bedürfnisse klären

Sich über die genannten Möglichkeiten umfassend informieren

Sich über besondere Programme für WiedereinsteigerInnen informieren

Sich persönlich beraten lassen

Mutterschutz

Sie sind erwerbstätig und schwanger? Dann haben Sie das Recht auf Mutterschutz nach dem Mutterschutzgesetz. Dies beinhaltet: Arbeitsverbot von mindestens 14 Wochen (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt), Bezug von Mutterschaftsgeld (siehe 1.1), Kündigungsschutz während der Schwangerschaft bis 4 Monate nach Geburt – wenn Sie Elternzeit nehmen bis zum Ende der Elternzeit, sowie besonderen Gesundheitsschutz bei möglichen Gefahren für Mutter und Kind in der Arbeit (z.B. Chemikalien, viel Staub, Lärm, Hitze).

Wenn Sie allerdings Ihren Arbeitsplatz kündigen oder Ihr Zeitvertrag endet, verlieren Sie diese Ansprüche.

Infos zu Details und Besonderheiten können im Internet nachgelesen werden. Für Beamtinnen gelten besondere beamtenrechtliche Regelungen. Zuständig für die Anwendung des Mutterschutzgesetzes sind in der Regel die Gewerbeaufsichtsämter.

 

Was ist zu tun?

Arbeitgeber umgehend mit ärztlicher Bescheinigung über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin informieren (bei Arbeitslosigkeit die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter)

Informationen über Ihre Rechte einholen, z.B. „Leitfaden zum Mutterschutz“ auf www.bmfsfj.de

Elternzeit

Elternzeit ist eine Freistellung von der Arbeit in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes, wenn Sie das Kind selbst betreuen. Elterngeld (siehe 1.3) wird aber für wesentlich weniger Zeit gewährt. Elternzeit darüber hinaus ist also unbezahlt, aber es besteht ein Kündigungsschutz. Während der Elternzeit sind Sie zu keiner Erwerbstätigkeit verpflichtet, können aber bis zu 30 Stunden/Woche arbeiten. In Betrieben ab 15 Mitarbeitern besteht unter bestimmten Bedingungen ein Anspruch auf eine Teilzeitarbeit während der Elternzeit.

Der (formlose) Antrag auf Elternzeit muss 7 Wochen vor Beginn gestellt werden, das heißt, bereits eine Woche nach der Geburt, wenn Sie ab Ende des Mutterschutzes Elternzeit nehmen wollen. Dabei müssen Sie für die ersten beiden Jahre bereits verbindlich erklären, für welche Zeiten Sie Elternzeit nehmen möchten. Wenn Sie die Elternzeit darüber hinaus verlängern möchten, müssen Sie wiederum 7 Wochen vorher den Antrag stellen.

 

Was ist zu tun?

Gewünschten Zeitraum für die Elternzeit klären

Formlosen Antrag beim Arbeitgeber stellen – spätestens 7 Wochen vor Beginn bzw. Verlängerung

Informationen zu Details aus dem Internet holen

Rente

Es gibt verschiedene Arten, Ansprüche auf eine Altersrente zu erwerben.

Versicherungspflichtige ArbeitnehmerInnen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge werden von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber gezahlt. Aber auch Zeiten der Kindererziehung wirken sich auf die Rentenhöhe aus. Daneben gibt es sogenannte Anrechnungs- und Zurechnungszeiten. Aus all dem können sich auch Ansprüche auf Rehabilitationsmaßnahmen (Kuren) und Erwerbsunfähigkeitsrente ergeben. 

In der Regel erhalten Sie regelmäßig eine Mitteilung über Ihren bisherigen Rentenverlauf und die Höhe der zu erwartenden Rente. Der Rentenverlauf kann unvollständig und deshalb eine Rentenberatung (Stadt, Landratsamt) sinnvoll sein.

Selbständige sind in der Regel nicht pflichtversichert. Für sie gelten andere Regelungen.

Neben der gesetzlichen Rente gibt es Betriebs- und Zusatzrenten mit einer Vielzahl von Modellen und Angeboten. Wenn Sie eine private Zusatzversicherung abschließen wollen, sollten Sie sich vorab gründlich und unabhängig informieren.

 

Was ist zu tun?

Alle Nachweise für die Rente zusammenstellen

Informationen im Internet und ggf. bei einer Rentenberatung einholen

Bei privater Zusatzrente: Vorab umfassende und unabhängige Information einholen

 

Bei Erkrankung

Bei Krankheit müssen Sie Ihren Arbeitgeber umgehend informieren und anschließend Ihre Arbeitsunfähigkeit mit einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung belegen. Diese kann schon ab dem ersten Tag gefordert werden. 

Bei Erkrankung haben Sie in der Regel das Recht auf Lohnfortzahlung bis zu 6 Wochen. Dauert Ihre Erkrankung länger, können Sie Krankengeld von der Krankenkasse bekommen, das allerdings geringer ausfällt. 

Manchmal schließt sich an eine Erkrankung eine Rehabilitationsmaßnahme (Kur) an. Dann sind die 6 Wochen Lohnfortzahlung schnell überschritten, selbst wenn Sie zwischendurch wieder gearbeitet haben. Denn bei derselben Krankheit zählen die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines halben Jahres zusammen.

Darüber hinaus gehende Regelungen zu Gunsten des Arbeitnehmers können im Arbeitsvertrag oder tariflich festgelegt sein. 

 

Was ist zu tun?

Arbeitsunfähigkeit umgehend dem Arbeitgeber melden

Zum Arzt gehen und sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geben lassen. 

Sich über Rechte und Pflichten im Internet informieren