Beratung und Hilfe

In Trennungssituationen sollten Sie sich nicht scheuen, Fach- und Beratungsstellen aufzusuchen, die die aktuelle Gesetzeslage gut kennen und über solide Erfahrungen verfügen. Viele dieser Einrichtungen bieten kostenlose Unterstützung an, aber rechnen Sie mit Wartezeit. Es kann durchaus sein, dass auch anwaltliche Hilfe notwendig wird, die Kosten verursacht. Und keine Angst. Für Beratungsstellen wie für Anwälte gilt: Alle Angaben von Ratsuchenden müssen vertraulich behandelt werden.

 

Rechtliches

Eltern und Kinder haben in vielen Bereichen einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Beratung und Unterstützung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Häufig kommen Ratsuchende aber nicht darum herum, zusätzlich privat juristische Beratung in Anspruch zu nehmen. Zur Klärung und Durchsetzung ihrer Interessen brauchen sie Beistand und der kostet Geld. Wer nachweislich diese Kosten nicht selbst aufbringen kann, hat gegebenenfalls Anspruch auf Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe – beides ist beim Amtsgericht zu beantragen. 

 

Was ist zu tun?

Beratungstermin beim Jugendamt vereinbaren

Sich im Internet über individuelle Fragen im Vorfeld informieren und dies beim Beratungstermin ansprechen

Anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen

 

Hinweise zum Scheidungsrecht

Nach einer Trennungszeit von mindestens einem Jahr kann beim Familiengericht der Antrag auf Ehescheidung durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Aufstockungsunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Wohnung, Hausrat oder auch Unterhalt- dies alles sind Fragen, mit denen Sie und ihr ehemaliger Partner sich in einer Trennungs-/Scheidungsphase auseinandersetzen müssen. Im Landkreis stehen Ihnen hier verschiedene Beratungsstellen mit ihren Unterstützungs-angeboten zur Seite. Von Seiten des Familiengerichtes gibt es auch die Möglichkeit, eine Mediation zu befürworten, die Ihnen hilft, gemeinsam mit Ihrem ehemaligen Partner sinnvolle Regelungen zu treffen. Wenn Sie eine Namensänderung bei Scheidung oder Tod des Ehepartners  wünschen, so müssen Sie dies beim örtlichen Standesamt beantragen. 

 

Was ist zu tun?

Beratungstermine vereinbaren

Individuelle Fragen aufschreiben und Informationen einholen

Rechtsanwalt aufsuchen bzgl. der Scheidungsformalitäten

Eventuell Mediation in Anspruch nehmen

Notwendige Anträge zeitnah stellen (z.B. Namensänderung)

 

 

Vorsorgevollmacht, Sorgerechtsverfügung

Was passiert bei Unfall, Krankheit oder Tod mit Ihren Kindern? Wer trifft Entscheidungen, wenn Sie es nicht mehr können? Wenn Sie dies nicht offiziellen Stellen überlassen wollen, sollten Sie sich damit auseinander setzen.

Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine von Ihnen bestimmte Person in Ihrem Namen handeln, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Nähere Informationen gibt es bei der Betreuungsstelle des Landratsamtes. Dort können Sie die Vollmacht auch eintragen und Ihre Unterschrift gegen eine geringe Gebühr amtlich beglaubigen lassen (dringend anzuraten).

Eine Sorgerechtsverfügung muss – wie ein Testament – handschriftlich verfasst sein. Es regelt, wer im Todesfall oder im Fall der Handlungsunfähigkeit des Sorgeberechtigten die Vormundschaft ausüben soll. Informationen und Hinweise zur Formulierung gibt es im Internet. 

 

Was ist zu tun?

Sich über Ihre Wünsche bezüglich Ihrer Kinder im Falle Ihrer Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit klar werden 

Informationen im Internet und bei der Betreuungsstelle des Landratsamtes einholen

Eine Vorsorgevollmacht und eine Sorgerechtsverfügung erstellen

Bei Bedarf juristische Beratung in Anspruch nehmen

Recht haben und Recht bekommen

Bei einer Trennung/Scheidung treten eine Vielzahl rechtlicher Probleme auf, die in verschiedenen Abschnitten dieses Handbuchs angesprochen werden. 

Die Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt kostet viel Geld. Sich im Vorfeld über die Rechtslage und Ihre Möglichkeiten zu informieren, ist deshalb wichtig. Nützliche Informationen über die Fragen von elterlicher Verantwortung und Sorgerecht gibt es z.B. beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter (www.vamv.de) oder beim Interessensverband Unterhalt und Familienrecht (forum.isuv.de). Im Landkreis finden dazu auch immer wieder Informationsveranstaltungen statt, die in der örtlichen Presse angekündigt werden. 

Ansprechpartner für Beratung in sozial- und familienrechtlichen Fragen können der Fachdienst Trennung/Scheidung des Jugendamtes, Pro Familia und andere Einrichtungen im Landkreis sein. 

Brauchen Sie schließlich doch einen Rechtsanwalt, haben Sie bei geringem Einkommen die Möglichkeit, beim Gericht Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu beantragen. 

 

Was ist zu tun?

Im Internet zielgerichtet recherchieren

Beratungsmöglichkeiten nutzen

Kompetenten Rechtsanwalt suchen, ggf. Antrag auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe stellen