Wohnen und Lebensorganisation

Die Wohnsituation ist bei einem Neuanfang mit Kindern von enormer Wichtigkeit. 

Wer behält das bisher gemeinsame Zuhause? Wie finde ich bezahlbaren Wohnraum? Was ist das für die gesamte Familie geeignete Umfeld (z.B. Entfernung zu Schule, Kindergarten, Arbeitsstelle)? Wie stemme ich Wohnungssuche, Anmietung und Umzug? Solche und ähnliche Fragen suchen nach Antworten. 

 

Beibehaltung der bisherigen Wohnsituation

Grundsätzlich ist es möglich, auch nach einer Trennung die bisherige Wohnung weiterhin gemeinsam zu nutzen.

 

Bei einer Ehe ist beiden Parteien die Nutzung der Wohneinheit bis zur Scheidung auf Antrag beim Familiengericht möglich. Wenn ein Ehepartner auszieht, bleiben seine Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis meist trotzdem bestehen.Nach der Scheidung wird festgelegt, wie die weitere Wohnsituation aussehen soll. 

 

Bei einer eheähnlichen Gemeinschaft ist darauf zu achten, wer als Mieter eingetragen ist. Sind beide Parteien Mieter, haften beide und haben auch das Recht die Wohnung zu nutzen. Diese kann auch nur von beiden Parteien gekündigt werden. Steht nur ein Partner im Mietvertrag, kann dieser den anderen aus der gemeinsam genutzten Wohnung ausschließen. Das mitgebrachte Mobiliar darf dabei aber nicht beschädigt und muss ausgehändigt werden.

 

Bei Gewalt oder Gewaltandrohung durch den Partner während der Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft greift das Gewaltschutzgesetz. Der verletzende Partner muss die Wohnung für einen gewissen Zeitraum verlassen, auch wenn dieser Mieter oder Eigentümer ist. Zudem können hier noch weitere Maßnahmen zum Schutz der Familie greifen. Bei Gefahr für sich oder die Kinder bietet auch ein Frauenhaus zunächst Schutz und ist unter 0821-2290099 rund um die Uhr erreichbar.

 

Was ist zu tun?

Mietvertrag prüfen, wer als Mieter aufgeführt ist 

Mit Partner künftige Mietsituation klären und notwendige Anträge stellen

Mietvertrag zeitnah kündigen oder ändern

Bei Gewalt Informationen bei Gericht, Polizei und Jugendamt einholen 

Falls notwendig, neue Wohnung suchen

 

Wohnen zur Miete

Ist bei Ihnen Wohnungssuche angesagt? Welche Art Wohnung brauchen Sie? 

Preis, Lage und Zustand sind wichtig (z.B. erschwingliche Miete, Verkehrsanbindung, Renovierungsbedarf). 

Möglichkeiten für die Wohnungssuche sind die Zeitung (online oder gedruckt), Nachfrage bei Wohnungsbaugesellschaften, „Mundpropaganda“ oder auch Aushänge in Geschäften Ihrer bevorzugten Wohngegend. Die Suche über einen Makler ist teuer (bis zu 2 Monatsmieten + Umsatzsteuer). 

Besichtigen Sie eine Wohnung am besten in Begleitung einer Vertrauensperson.

Wenn Sie Sozialleistungen erhalten (z.B. ALG II, Wohngeld) werden die Mietkosten jedoch nur bis zu einer bestimmten Höhe übernommen oder bezuschusst. 

Grundlage des Mietverhältnisses ist ein Mietvertrag, in dem Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter festgelegt werden. Dafür gibt es gesetzliche Vorgaben, über die Sie sich im Zweifel informieren sollten. 

Bei Problemen mit Vermietern, Miete und Nebenkosten (siehe unter 2.4) gibt es Beratung und Hilfe beim Mieterverein (gibt es auch in Landsberg) – allerdings nur für Mitglieder.

Was ist zu tun?

Kriterien für die Wohnung festlegen und Wohnungssuche starten 

Besichtigungstermine (am besten mit Begleitperson) ausmachen

Bei ALG II: Rücksprache mit dem Jobcenter, notwendige Anträge stellen

Mietvertrag prüfen und abschließen

Sozialwohnung

Es gibt Wohnraum, der vom Staat gefördert wurde, um günstige Wohnungen für Personengruppen zu schaffen, die auf dem freien Wohnungsmarkt Schwierigkeiten haben, dies zu bezahlen. Diese „Sozialwohnungen“ können Sie nur mieten, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z.B. geringes Einkommen, alleinerziehend) und wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein besitzen. Dieser gilt  für 12 Monte und muss im Wohnungsamt (bei der Stadtverwaltung Landsberg bzw. beim Landratsamt  für die Landkreisgemeinden) beantragt werden. Da mehr Bewerber als Sozialwohnungen vorhanden sind, erfolgt die Verteilung meist nach Dringlichkeit, nicht nach Reihenfolge und man hat keinen Anspruch darauf.

 

Was ist zu tun?

Beim zuständigen Wohnungsamt Informationen zu Voraussetzungen für eine Sozialwohnung einholen

Wohnberechtigungsschein beantragen

Verteilungsformalitäten erfragen und ggf. für die einzelnen Wohnungen bewerben

Mietkaution & Nebenkosten

Meist verlangt der Vermieter eine Sicherheitsleistung, Mietkaution genannt, von bis zu 3 Monatsmieten. 

Die an den Vermieter gezahlte Kaution erhalten Sie nach Auszug zurück (+ Zinsen), wenn es keine Ansprüche des Vermieters z.B. wegen Schäden (über die normale Abnutzung hinaus) oder Mietschulden gibt. 

Es gibt auch andere Formen der Kautionszahlung, mit denen der Vermieter jedoch einverstanden sein muss. Z.B. wenn Sie keine finanziellen Reserven dafür haben, dann könnte eine Bankbürgschaft oder Mietkautionsversicherung helfen. Informieren Sie sich jedoch vorher eingehend im Internet. 

Zur Kaltmiete für den Wohnraum selbst kommen in der Regel eine Reihe von Nebenkosten hinzu (Wasser, Abfall, Heizung usw.). In der Betriebskostenverordnung ist festgelegt, was auf den Mieter umgelegt werden kann. Im Mietvertrag wird meist eine Nebenkosten-Vorauszahlung festgelegt. Einmal jährlich erstellt der Vermieter dann eine Nebenkostenabrechnung, die oft Überraschungen birgt. Sind die Vorauszahlungen sehr niedrig angesetzt, wird dann eine saftige Nachzahlung fällig. Für die Nebenkostenabrechnung gibt es auch zahlreiche gesetzliche Vorschriften, über die Sie sich im Internet informieren können.

 

Was ist zu tun?

Form der Kautionszahlung überlegen und mit Vermieter vereinbaren

Art der Nebenkosten und realistische Höhe der Vorauszahlung eindeutig im Mietvertrag vereinbaren

Nebenkostenabrechnung prüfen und im Zweifel Informationen einholen

Strom, Telefon, Medien & Co.

Zu Miete + Nebenkosten kommen meist folgende Kosten noch hinzu:

Strom: Es gibt viele Stromanbieter. Wenn Sie sich für keinen von Ihnen aktiv selbst entscheiden, bekommen Sie Ihren Strom vom regionalen Grundversorger – meist teurer. Informationen und Portale zum Preisvergleich im Internet können hilfreich sein. 

Telefon, Internet: Auch hier gibt es viele Anbieter, jedoch nicht immer für alle ländlichen Gegenden. Das Internet leistet bei der Suche gute Dienste. Sie sollten sich zunächst klar machen, wie und in welchem Umfang Sie telefonieren und das Internet nutzen, um genau dafür dann das richtige Angebot zu finden. 

Medien: Der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erhebt eine Gebühr für die Nutzung von Fernsehen und Radio pro Haushalt und Monat. Bezieher von Sozialleistungen (z.B. ALG II) können einen Antrag auf Befreiung stellen. Infos unter www.rundfunkbeitrag.de

Andere Kosten: Je nach Wohnung können auch weitere Kosten entstehen für z.B. Kabelanschluss. Fragen Sie bei -Abschluss des Mietvertrages nach möglichen zusätzlichen Kosten. 

 

Was ist zu tun?

Verschiedene Angebote prüfen und nach eigenem Bedarf auswählen

Gesamtkosten nicht aus den Augen verlieren

Verträge möglichst jährlich überprüfen und gegebenenfalls anpassen

 

Umzugshilfen

Sind Sie arbeitslos und hilft ein Umzug, wieder berufstätig sein zu können? 

In diesem Fall lohnt ein Gespräch mit dem Arbeitsvermittler der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Unter bestimmten Voraussetzungen kann von dieser Seite finanzielle Beihilfe zum Umzug gewährt werden.

Auch darüber hinaus gibt es soziale Verbände und Institutionen, die kostengünstig bei notwendigen Umzügen unterstützen, sei es mit Personen, die beim Umzug mithelfen oder Bereitstellung eines Fahrzeuges und Kisten. Einfach im Internet nachlesen. Im Landkreis Landsberg am Lech können Sie BiLL (Beschäftigungsinitiative Landsberg) und andere soziale Einrichtungen und Vereine kontaktieren.

 

Was ist zu tun?

Bei Arbeitslosigkeit Gespräch mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter suchen wegen Umzugsbeihilfe

Soziale Einrichtungen und Vereine ansprechen

Weiteres zu Wohnen (Mobiliar etc.)

Fehlen Ihnen Möbel, Einrichtungsgegenstände oder Haushaltswaren? Hier bieten das Internet, Anzeigen in regionalen Zeitungen oder Anzeigenblättern, die sozialen Möbelhäuser und örtlichen Flohmärkte eine Möglichkeit, sehr günstig das Fehlende zu ersetzen. Auch Aushänge in Geschäften, Kindergärten und sozialen Einrichtungen etc. können hilfreich sein. Sprechen Sie auch in Ihrem Bekannten- und Freundeskreis dieses Thema an. Viele besitzen ausgediente, gut erhaltene Möbel und Haushaltswaren, die Ihnen fehlen. Und mit etwas Phantasie wird aus manchem Sperrmüll-Möbelstück ein witziges Unikat. Im Landkreis Landsberg gibt es mehrere soziale Möbelkaufhäuser (Tenne, BiLL) und Flohmärkte, die im Internet zu finden oder über das Landrats-amt und die sozialen Einrichtungen zu erfragen sind.

 

Was ist zu tun?

Fehlende Möbel und Gegenstände auf einem Zettel auflisten

Anzeigen in Zeitungen ansehen 

Flohmärkte und soziale Möbelhäuser aufsuchen

Bei Freunden, Verwandten, Bekannten nachfragen

Altes reparieren und verändern

Versicherungen

Krankenversicherung:  Sie müssen sofort aktiv werden, wenn Sie bisher bei Ihrem Partner mitversichert waren. Denn bei einer gesetzlichen Krankenkasse sind nach einer Scheidung höchstens Ihre Kinder, nicht aber Sie, abgesichert. Die Krankenkassen geben Auskunft über ihre Leistungen. Auch eine freiwillige Mitgliedschaft kann dort günstiger sein als eine private Krankenversicherung.

 

Andere Versicherungen: Bestehende Verträge sollten auf Ihre Gültigkeit überprüft und wenn nötig umgeschrieben werden. Für bestehende und künftige Versicherung ist immer die Frage wichtig: Welche Versicherungen brauche ich wirklich und welche sind entbehrlich? So vermeiden Sie unnötige Ausgaben und sind für ein Gespräch mit einem (unabhängigen) Versicherungsberater gut gerüstet.

 

Was ist zu tun?

Krankenversicherungsstatus prüfen und bei Bedarf anpassen

Bestehende Versicherungen über-prüfen, ggf. ändern, neu abschließen oder kündigen

Sich im Internet über Sinn und Kosten von Versicherungen informieren

Bei Bedarf Gespräch mit einem (unabhängigen) Versicherungsvertreter vereinbaren

Immer die Kosten im Auge behalten, um Überbelastung des Budgets zu vermeiden