Betreuung, Erziehung, Zuschüsse
Zuverlässige Kinderbetreuung, Hilfe bei Erziehungsfragen und Zuschussmöglichkeiten für Aktivitäten der Kinder – auch solche Dinge bekommen meist eine besondere Bedeutung für Personen, die nun ohne Partner einen neuen Lebensabschnitt beginnen.
Anfangs ist es oft nicht leicht, die verschiedenen Möglichkeiten zu berücksichtigen, eigene Bedürfnisse und bestehende Angebote in Einklang zu bringen, das nötige Netzwerk zu schaffen … Doch dieser Aufwand lohnt sich, denn er trägt dazu bei, allen Familienangehörigen mehr Sicherheit, ein geregeltes Leben und Entspannung zu geben.
Betreuungsmöglichkeiten
Die für Sie und Ihr Kind richtige Betreuung richtet sich nach dem Alter des Kindes und nach Ihren Vorstellungen und Bedürfnissen.
Für Kinder im Vorschulalter
Eine zuverlässige Kinderbetreuung ist Grundlage für all Ihre sonstigen Pläne und Aktivitäten. Einen Überblick über Kinderbetreuungseinrichtungen bietet die Internetseite www.landkreis-landsberg.de oder die Familienfibel. Die Kosten richten sich jeweils nach der Betreuungszeit. Abhängig von Einkommen und Vermögen können die Kosten vom Jugendamt bezuschusst oder ganz übernommen werden. Infos beim Jugendamt.
Kinderkrippen für Kinder bis 3 Jahren gibt es in vielen Orten im Landkreis. Ein Blick ins Internet oder der Gang zur Gemeindeverwaltung kann sich lohnen. Ab August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz (für bis 1-jährige Kinder nur unter bestimmten Voraussetzungen, darüber generell), rechnen Sie dennoch mit Wartezeiten.
Kindergärten für Kinder von 3-6 Jahren (oft auch darunter) gibt es in allen Landkreisgemeinden
Eine Tagesmutter (-vater) kann eine sinnvolle Alternative oder Ergänzung sein. Beratung und Vermittlung qualifizierter Tagespflegepersonen gibt es beim Kinderbüro. Auch eine eigenständige Suche kann zum Erfolg führen.
Was ist zu tun?
Sich über Betreuungsmöglichkeiten informieren und Finanzierung klären
Bedarf (Betreuungszeiten, Lage) berücksichtigen
Anmelden (ggf. Wartezeit einkalkulieren)
Für Schulkinder
Betreuungsangebote nach Unterrichtsende gibt es meist in der Schule, in Schülerzentren oder im Kindergarten. Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter können in einer Mittagsbetreuung bleiben. Manche Schulen bieten bei ausreichendem Bedarf fachgebundene Ganztagesklassen an. Eine rechtzeitige Anmeldung ist erforderlich.
Ab Jahrgangsstufe 5 gibt es an manchen Schulen das Angebot einer „offenen Ganztagsschule“. An manchen Schulen wird auch eine Nachmittagsbetreuung für die Unterstufen angeboten.
Was ist zu tun?
Sich bei der jeweiligen Schule oder beim Jugendamt über die Angebote informieren
Das Kind für das Schuljahr verpflichtend anmelden
Für alle Altersgruppen
Betreuung durch Verwandte: Sie ist oft nahe liegend, doch im Vorfeld sollte einiges geklärt werden, um spätere Probleme zu vermeiden. Denn Sie brauchen Verlässlichkeit und Regelmäßigkeit für die Kinderbetreuung. Auch Urlaubszeiten müssen klar und eindeutig vereinbart werden.
Was ist zu tun?
Betreuungszeiten und -art fest vereinbaren
Sondersituationen (wie Urlaub) besprechen und vereinbaren
In manchen Fällen kann auch Au-pair eine Möglichkeit sein. Das sind junge Erwachsene aus anderen Ländern, die gegen Kost, Logis und Taschengeld stundenweise Haushalts- und Betreuungsaufgaben übernehmen. Näheres dazu finden Sie im Internet.
In besonderen Situationen
Kurzfristige Betreuung kann nötig und sinnvoll sein z.B. um Ämtergänge, Arztbesuche oder Einkäufe auch mal ohne Kind erledigen zu können. Die Familienoase und der Treffpunkt MiniMax bieten diese Form der Betreuung gegen einen Unkostenbeitrag an. Eine telefonische Anmeldung ist erforderlich.
Babysitter betreuen Kinder flexibel, nach Absprache mit den Eltern im eigenen Haushalt gegen eine Aufwandsentschädigung. Qualifizierte Babysitter bildet das Mehrgenerationenhaus der AWO aus und verweist auf deren Vermittlungsmöglichkeit.
Was ist zu tun?
Informationen zu Angeboten einholen
Sich über die jeweiligen Abläufe informieren
Frühzeitig Kontakt aufbauen
Bei Erkrankung des betreuenden Elternteils oder der Betreuungsperson gibt es die Möglichkeit, sich die Unterstützung einer Haushaltshilfe zu holen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird diese auch über die Krankenkasse bezuschusst. Hierfür gibt es im Landkreis mehrere Anbieter. Auskunft erteilen die Krankenkassen. Zudem sind Adressen verschiedener Anbieter in der Familienfibel zu finden. Zusätzliche Informationen erhalten Sie darüber hinaus bei den Kooperationspartnern des Netzwerkes ELAN und vielen sozialen Einrichtungen im Landkreis.
Was ist zu tun?
Krankenkasse wegen Kostenüber-nahme für Haushaltshilfe anfragen
Adressen für Haushaltshilfen einholen
Termin vereinbaren
Bei Erkrankung des Kindes gibt es zunächst die Möglichkeit, sich von der Arbeit frei stellen zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind unter 12 Jahre alt ist, die Betreuung notwendig ist, ein ärztliches Attest vorgelegt wird und keine andere Person im Haushalt lebt, die die Betreuung übernehmen kann. Ob während der Freistellung das Gehalt weiter gezahlt wird oder stattdessen von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Genauere Infos dazu finden Sie im Internet.
Auch wenn es Ihrem Kind schon viel besser geht, kann es trotzdem oft noch nicht zurück in die gewohnte Tagesbetreuung. Wenn Sie keine Betreuung zu Hause organisieren können, dann gibt es im Landkreis die Möglichkeit, über das Kinderbüro unter dem Projektnamen „Daheim gesund werden!“ eine Betreuungsperson anzufragen, die dann gegen eine Aufwandsentschädigung zu Ihnen nach Hause kommt.
Was ist zu tun?
Sich von der Arbeit frei stellen lassen
Krankengeld zur Betreuung des Kindes bei der Krankenkasse beantragen
Für die Genesungsphase des Kindes Kontakt aufnehmen zum Projekt „Daheim gesund werden!“
Allgemeines zu Kinderbetreuung
Um eine lückenlose Betreuung Ihres Kindes zu gewährleisten, ist es unumgänglich, sich ein enges soziales Netzwerk zu schaffen. Suchen Sie hierzu Kontaktstellen und Treffpunkte auf, wo Sie sich mit Personen in ähnlichen Lebenssituationen treffen und austauschen können. Auch im Bekannten- und Freundeskreis finden sich immer wieder Personen, die in Notfällen einspringen. In den Ferienzeiten bieten Städte/Gemeinden, der Kreisjugendring, das Jugendamt, Vereine und soziale Einrichtungen Aktivitäten an, in denen Ihr Kind betreut wird. Hier lohnt ein Blick ins Internet.
Was ist zu tun?
Liste mit Telefonnummern von Freunden und Bekannten für Notfälle erstellen
Kontakte knüpfen in Treffpunkten
Vereine, Gemeinden nach Ferien-betreuungsmöglichkeiten befragen
In Internet und Presse auf Betreuungsangebote achten und rechtzeitig anmelden
Erziehung
„Wie erziehe ich mein Kind?“ Diese Verantwortung von der gescheiterten Partnerschaft und möglichen Konflikten zu trennen, ist sehr wichtig. So kann das Kind beide Elternteile behalten und eine gemeinschaftliche Erziehung gelingen. Auch Alleinerziehende, die bei der Erziehung auf den anderen Elternteil ganz verzichten müssen, brauchen manchmal Rat und Unterstützung. Viele soziale Einrichtungen im Landkreis helfen Ihnen dabei.
Sorgerechtsfragen
Die elterliche Sorge bezeichnet das Recht und die Pflicht der Eltern für ihre Kinder unter 18 Jahren zu sorgen. Bei einer Trennung/Scheidung ist die Regelung der elterlichen Sorge eine besonders wichtige Herausforderung. Ob gemeinsames Sorgerecht oder alleiniges, vor dieser wichtigen Entscheidung sollten Sie sich durch das Jugendamt oder einen Rechtsanwalt gut beraten lassen. Auch eine Mediation kann Sie dabei unterstützen, gemeinsam konstruktive Entscheidungen diesbezüglich zu treffen. Zudem können Informationen im Internet helfen, hier das Richtige zu tun.
Was ist zu tun?
Im Internet alle relevanten Informa-tionen zum Sorgerecht nachlesen
Individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt/das Jugendamt einholen
Eventuell Mediation über das Familiengericht
Beratung und Hilfe in Erziehungsfragen
In der Erziehung von Kindern müssen sich Eltern täglich Herausforderungen stellen. Aber gerade wenn man alleinerziehend ist, fehlt oft der Ansprechpartner in der engen Familie. Hier kann ein Gespräch mit Freunden oder in offenen Einrichtungen Erleichterung bieten. Zur Unterstützung in Ihrem Erziehungsalltag gibt es im Landkreis viele Angebote von sozialen Einrichtungen und Beratungsstellen, so z.B. der SOS-Beratungsstellen (Kinder im Blick), sowie das Landsberger Eltern ABC, ein kooperatives Elternbildungsprogramm der SOS- Beratungsstellen, des Amtes für Jugend und Familie und des Amtes für Gesundheit und Prävention.
Sind die Erziehungsschwierigkeiten schwerwiegend oder dauerhaft (z.B. Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsstörungen) haben Sie über das Jugendamt einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung. Dies gilt auch, wenn Sie sich selbst mit der Erziehung Ihres Kindes überfordert fühlen. Gemeinsam mit Ihren Beratern können Sie aus verschiedenen Möglichkeiten die Beste für Ihre Situation auswählen.
Was ist zu tun?
Sich über die eigenen Bedürfnisse zur Lösung der Erziehungsprobleme klar werden
Kontakt zu Beratungsstellen oder Netzwerk ELAN zur Vermittlung suchen
Angebote zur kindlichen Entwicklung wahrnehmen
Treffpunkte und Kontakte für Gespräche nutzen
Bei schwerwiegenden Problemen Hilfe durch das Jugendamt einholen
Begleitung von Jugendlichen ins Berufsleben
Manche Jugendliche benötigen gerade in der Berufsfindungsphase Unterstützung, die Eltern nicht ausreichend geben können. Im Landkreis hilft hier das Projekt „Alt hilft Jung – AhJu“ des AWO-Mehrgenerationenhauses. Auf Initiative der Schule unterstützen Ehrenamtliche die Jugendlichen bei Bewerbungsschreiben und Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche.
Auch andere Einrichtungen des Landkreises bieten Kurse, Veranstaltungen und Projekte, die insbesondere Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Einstieg in die Berufswelt erleichtern. Hier lohnt ein Blick ins Internet und eine Beratung durch die Agentur für Arbeit.
Was ist zu tun?
Kontakt mit Einrichtungen aufnehmen und über Angebote informieren
Beratungstermin mit der Agentur für Arbeit vereinbaren
Zuschüsse für Kinder
Bildungs- und Teilhabepaket
Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II, Leistungen nach dem SGB XII (für Erwerbsunfähige), Kinderzuschlag nach dem BKGG oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten, können Sie unter Umständen auch einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche geltend machen. Damit kann auch Ihr Kind bei Sportvereinen, Musik- und Bildungsangeboten oder Schulausflügen teilnehmen, die für Sie schwer zu finanzieren sind. Zusätzlich wird unter gewissen Voraussetzungen die Lernförderung unterstützt sowie Schulbedarf, Mehraufwendungen für Mittagessen in der Einrichtung und die Schülerbeförderung. Anspruchsberechtigte für Leistungen im Bildungsbereich sind Kinder und Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Informieren Sie sich im Internet zum Bildungspaket und stellen Sie einen Antrag bei der Sozialhilfeverwaltung im Landratsamt.
Was ist zu tun?
Sich im Internet unter www.bildungspaket.bmas.de über das Bildungspaket informieren
Antrag beim Landratsamt stellen
In der Schule
Stehen Klassenfahrten oder Schulausflüge an, gibt es mehrere Möglichkeiten, einen Zuschuss zu erhalten (siehe auch Bildungspaket). Im Landkreis gibt es Stiftungen, die solche Ausgaben bezuschussen können, aber auch die Schulen oder Elternvertretungen verfügen oft über Budgets oder Fördervereine, die finanziell unterstützen können.
Für Ferien und Freizeit
Bezuschusst werden auch: Ferienfreizeiten, Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbaren angeleiteten Aktivitäten der kulturellen Bildung. Informationen gibt es beim Sozialamt im Landratsamt, Kreisjugendring, den Vereinen, kirchlichen und sozialen Einrichtungen und beim Jugendamt.
Den Familienurlaub in Familienferien--stätten bezuschusst in geeigneten Fällen der Freistaat Bayern. Infos: www.urlaub-mit-der-familie.de
Was ist zu tun?
Sich über die jeweiligen Möglichkeiten für Zuschüsse informieren
Anträge stellen